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AGB

1. Allgemeines

§1.1 Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit dem Heinen IT-Engineering Service, i.F. kurz HITES genannt.
Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Firma HITES schriftlich bestätigt wurden. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.

§1.2 Darstellungen und Beschreibungen der Software im Internet und in Produktbeschreibungen sind keine Eigenschaftszusicherungen. Dem Kunden sind die technischen Einsatzmöglichkeiten und -bedingungen der Software bekannt. Auf Anfrage teilen wir weitere technische Einzelheiten mit. Druckfehler und Irrtümer bei der Erstellung der Preislisten bleiben unter Korrekturvorbehalt.

2. Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen

§2.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder werden ausdrücklich anders ausgewiesen. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Für verspätete Zahlungen, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, wird der ausstehende Betrag nach Verstreichen der ersten Mahnfrist mit dem gesetzlich zulässigen Zins verzinst. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und gutgeschrieben ist.

§2.2 Ist keine konkrete Sache vereinbart, ist die Firma HITES berechtigt, Veränderungen an der Sache oder Leistung vorzunehmen, wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen, aus technischen oder anderen nicht von der Firma HITES zu vertretenden Gründen notwendig und der Kundin bzw. dem Kunden zumutbar sind. Bewirken diese Veränderungen eine Preissteigerung von mehr als zehn Prozent, kann die Kundin bzw. der Kunde von dem Vertrag zurücktreten.

§2.3 Maßgebend sind immer die z.Zt. gültigen Preislisten bzw. die zwischen HITES und dem Auftraggeber vertraglich vereinbarte Vergütung.

§2.4 Mit der Annahme eines Angebots, einer Auftragsbestätigung oder Rechnung erkennt der Auftraggeber die darin vereinbarten Zahlungs- und Lieferbedingungen verbindlich an. Der Auftraggeber muß, falls nicht anders schriftlich vereinbart, den Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem ihn in der Rechnung angegeben Konto gutgeschrieben sein.

§2.5 Alle Waren aus dem Verkauf des Auftragnehmers bleiben bis zur vollständigen Bezahlung dessen Eigentum. Gegen Ansprüche von HITES kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

3. Gewährleistung und Haftung

§3.1 Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Software für einen bestimmten, vom Lizenznehmer angestrebten Zweck geeignet ist. Bei Software muss nach Stand von Wissenschaft und Technik gegebenenfalls mit Fehlern gerechnet werden. Für Übertragungsfehler auf Datenträgern und im Internet übernehmen wir keine Gewährleistung. Wir haften lediglich aus Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, aus Verzug und aus anfänglichem Unvermögen, und zwar auf Ersatz des typischen und nicht entfernten Schadens, jedoch (höchstens) pro Einzelschadensfall bis zum Doppelten des Auftragswertes. In jedem Fall ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere Schaden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder für anderen finanziellen Verlust ausgeschlossen, die aufgrund der Benutzung unserer Software oder der Unfähigkeit, diese Software zu verwenden, entstehen, selbst wenn wir von der Möglichkeit eines Schadens unterrichtet worden sind. Wird während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ein Mangel festgestellt, ist die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet, die Benutzung der mangelhaften Sache sofort zu beenden und den Mangel bei der Firma HITES geltend zu machen, andernfalls können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Die Gewährleistung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn ein offensichtlicher Mangel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung geltend gemacht wurde. Wir können Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nachbesserung erfolgt nach unserer Wahl durch Überlassung neuer Dateien, dadurch, dass wir Möglichkeiten aufzeigen, die Auswirkungen von Fehlern zu vermeiden oder durch Rückerstattung des bezahlten Kaufpreises.

§3.2 Falls die Nachbesserung nach mehreren Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen.

§3.3 Damit der Kunde seine Gewährleistungsansprüche nicht verliert, ist er verpflichtet, die Software unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen unter genauer Beschreibung in schriftlicher Form zu rügen.

§3.4 Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, er weist nach, dass der Fehler hiervon unabhängig ist.

§3.5 Falls Dritte Ansprüche oder Schutzrechte gegen den Kunden geltend machen, wird der Kunde uns unverzüglich unterrichten. Er darf von sich aus die Ansprüche Dritter nicht anerkennen. Wir werden nach eigener Wahl die Ansprüche abwehren oder befriedigen oder die betroffene Leistung gegen eine gleichwertige, der Bestellung entsprechenden Leistung austauschen, wenn dies für den Kunden hinnehmbar ist.

§3.6 Der Haftungsausschluss dieses Vertrages gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von unserer Seite verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.

§3.7 Bei der Bestellung lizensierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfangs dieser Software. Für Software von Dritten wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor/Lizenzgeber angegebenen Nutzungsbedingunen oder anfälligen Lizenzregelungen sind zu beachten. HITES übernimmt keine Gewähr dafür, daß die gelieferte Software den Anforderungen des

4. Geheimhaltung und Verwahrung

§4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen und Unterlagen, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für die von uns gelieferte Software und vom Kunden hergestellten Kopien. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

5. Schluß

§5.1 Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist die Stadt Troisdorf, sofern vom Gesetz nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Kunden um Kaufleute, um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung im Ausland haben.

Stand: 14.12.2002